Aktuelles

Ukrainer:innen zur Ausbildungspflicht

Info

Ab 1.7.2024 gilt für vertriebene ukrainische Jugendliche die Ausbildungspflicht in
Österreich

Was ist die Ausbildungspflicht (AusBildung bis 18)?

In Österreich gibt es eine 9-jährige Schulpflicht. An diese schließt die gesetzlich
verankerte AusBildung bis 18 (Ausbildungspflicht) an. Die AusBildung bis 18 hat zum
Ziel, dass alle Jugendlichen, die in Osterreich leben, eine weiterführende Schule
besuchen oder eine Berufsausbildung machen. Mit dem 18. Geburtstag oder mit dem
Abschluss einer weiterführenden Ausbildung endet diese Pflicht.

Wie kann die Ausbildungspflicht erfüllt werden?

Die Ausbildungspflicht wird erfüllt durch den Besuch

  • einer weiterführenden Schule: zum Beispiel einer Allgemeinen Höheren
    Schule (AHS), einer Berufsbildenden Mittleren Schule (BMS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS)
  • einer Schule oder Ausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich oder
  • mit einer Lehrausbildung
  • mit der Teilnahme an anerkannten Kursen (z.B. AMS-Kurs, Deutschkurs, etc.)

Besucht Ihr Kind einen Online-Kurs einer Höheren Schule, der mit einer Reifeprüfung (= Matura) abschließt? Dann erfüllt es die Ausbildungspflicht. Es gibt ein Abkommen, dass ukrainische Reifezeugnisse aus Höheren Schulen in Osterreich anerkannt sind.

 

Hier die Infoblätter zum downloaden:

Infoblatt Allgemein Deutsch

Infoblatt Allgemein Ukrainisch

Infoblatt Eltern Deutsch

Infoblatt Eltern Ukrainisch

Infoblatt Jugendliche Deutsch

Infoblatt Jugendliche Ukrainisch

Wo finde ich für mein Kind Unterstützung bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht?

  • Bei allen Fragen zur Ausbildungspflicht unterstützt das Jugendcoaching.
    Fragen Sie nach dem Jugendcoaching in der Schule Ihres Kindes. Dieses
    berät kostenlos!
  • An der Schule Ihres Kindes gibt es kein Jugendcoaching? Die
    Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 hilft Ihnen und Ihrem Kind weiter: