Fragen zu Arbeitsfähig bis 25?
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Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist es ab 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung („Gesundheitsstraße“) anzuordnen.
Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.
Das Vorhaben „Arbeitsfähig bis 25“ dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.
Die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18/Ausbildung Beruf Vorarlberg ist die regionale Informations- und Servicestelle für Fragen im Zusammenhang mit „Arbeitsfähig bis 25“ und dient als erste Anlaufstelle für Anfragen und Beratung.
Koordinierungsstelle Vorarlberg
AusBildung bis 18/Ausbildung – Beruf
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