Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Lehrlinge, Student:innen, Arbeitssuchende, sowie geringfügig Beschäftigte mit einem festgestellten Grad der Behinderung von zumindest 50 v. H. bzw. – wenn dieser nicht festgestellt ist – ab Pflegestufe 3, die unselbstständig oder selbstständig berufstätig sind, ein konkret in Aussicht gestelltes Dienstverhältnis erlangen können, studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren.
Zugang: Anmeldung erfolgt durch Selbstmeldung
Angebote
Dauer: laufend
Assistenzservicestelle, d.h. Beratung von Assistenznehmer:innen. Koordination der persönlichen Assistenz, Anstellungsträger:in für persönliche Assistent:innen, Unterstützung und Begleitung der Beteiligten, finanzielle Abwicklung
Ziel: Erwerb einer regulären Ausbildung, Berufstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz bei eintretender und/oder fortschreitender Behinderung behalten